|
KFZ
Steuerübersicht Benziner / Ottomotoren für PKW
Emissionsgruppe |
Schlüssel-Nr.
in den
Fahrzeugpapieren |
Geltungsdauer |
Steuersatz
je
angefangene
100 cm³ in Euro |
Euro 4
steuerbefreit
max. 306,78 Euro |
30-33, 36-48, 53-70, 72-75, |
bis 31.12.2003
ab 01.01.2004 |
5,11
6,75 |
Euro 3 -
3-Liter Auto |
30-33, 36-48, 53-70 |
bis 31.12.2003
ab 01.01.2004 |
5,11
6,75 |
Euro 2 |
25, 26, 27, 35 (5) ,
49, 50, 51, (5) , 52 (5) , 71 |
bis 31.12.2003
ab 01.01.2004 |
6,14
7,36 |
Euro-1 und
vergleichbare |
01, 02, 03 (1) (2) (3)
, 04 (3) ,
09 (3) , 11-14, 16, 18,
21, 22, 28, 29, 34 (5) , 77, |
bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005 |
6,75
10,84
15,13 |
nicht schadstoffarme
PKW, die bei Ozonalarm
fahren dürfen |
10 (3) , 15 (3)
, 17,
19, 20, 23, 24, |
bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005 |
11,04
15,13
21,07 |
nicht schadstoffarme
PKW, die bei Ozonalarm
nicht fahren dürfen |
03, 04, 05 (5) , 09, |
bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
ab 01.01.2005 |
16,96
21,07
25,36 |
übrige PKW |
00, 05, 06, 07,
08, 10, 15, 88 |
bis 31.12.2000
nach 01.01.2001 |
21,27
25,36 |
- Für PKW mit einem Hubraum von mehr als 2000 cm³ gilt diese
Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern sie vor
dem 26.07.1995 zugewiesen wurde.
- Hat das Fahrzeug einen Hubraum von 1400cm³ bis 2000 cm³,
hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit, durch eine
Herstellerbescheinigung nachzuweisen, ob eine der im Anhang zu
§ 40c Abs. 1 BlmSchG unter Nr. 2.2.1 (AnlageXXIII StVZO),
2.2.2 (Anhang III A der RL 70/220/EWG) oder 2.2.4 (RL 91/441/
EWG) genannt Anforderung erfüllt. Die Herstellerbescheinigung
ist der Zullasungsstelle zur Änderung der Fahrzeugpapiere und
dadurch zur automatischen Änderung des Steuerbescheids
vorzulegen. In diesem Fall kommen die genannten Steuersätze
(bis 31.12.2000: 18,97) zur Anwendung. Die Anforderungen
gelten bei nachträglich durch technische Maßnahmen in ihrem
Abgasverhalten verbesserten Kraftfahrzeugen auch dann als
erfüllt, wenn die Einhaltung der Auspuffemissionsgrenzwerte
einer der vorgenannten Vorschriften durch den Hersteller
bescheinigt worden ist. Da Anlagen XXV StVZO nur für Fahrzeuge
mit einem Hubraum gleich oder mehr als 1400 cm³ gilt, findet
Nr. 2.2.3 des Anhangs zu § 40c Abs. 1 BlmSchG keine Anwendung,
da die dort genannte RL 89/458/EWG nur für Fahrzeuge mit einem
Hubraum von weniger als 1400 cm³ gilt.
- Wenn Fahrzeuge mit Ottomotor nachweilich vor dem
26.07.1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung
(GKAT) ausgerüstet worden sind, werden sie bis 31.12.2000 mit
dem Steuersatz 6,75 Euro (Schlüsselnummern 03, 04 und 09) oder
11,04 Euro (Schlüsselnummer 10 und 15) besteuert. Ansonsten
sind bis 31.12.2000 die Steuersätze 16,97 Euro oder 21,27 Euro
anzuwenden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im
Fahrzeugbrief/-schein untern Ziffer 5 Antriebsart “OTTO/GKAT”
und die Schlüsselnummer “51” eingetragen sind. Eine
entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist dem gleichwertig.
Bei älteren Kraftfahrzeugen, die mit einem GKAT ausgerüstet
sind, sollten gegebenenfalls die Angaben im Fahrzeugbrief und
-scheinvon der Zulassungsstelle entspreched geändert werden.
Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor werden bis 31.12.2000 mit 29,19
Euro (Schlüsselnummer 03, 04 und 09) oder 33,49 Euro
(Schlüsselnummer 10 und 15) besteuert. Ist bei Schlüsselnummer
03 einer der in vorgenannter Fußnote 1 bis 3 genannten
Vorraussetzungen erfüllt, wird bis 31.12.2000 der Steuersatz
6,75/ 18,97 Euro angewendet.
- Gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 01.10.1986 erstmals
zugelassen und vor dem 01.01.1988 als bedingt schadstoffarm
Stufe A anerkannt wurden.
- Gilt nur für Fahrzeuge, die zugleich die Voraussetzungen
eines Fünf-Liter-Autos erfüllen
|
|
Navigation
EZT-Autoteile
|