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Bußgeldkatalog
Auszug aus dem
Bußgeld- und Punktekatalog (Stand 01.02.2009)
Abbiegen:
Tatbestand:
Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen. |
Euro |
Punkte | Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet | 70 | 1 | Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet | 70 | 2 | Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet | 70 | 2 | Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 80 | 2 |
Abstand:
Tatbestand: Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
bei 80 km/h betrug weniger als |
Euro |
Punkte |
Monat(e) Fahrverbot | 5/10 des halben Tachowertes | 75 | 1 | | 4/10 des halben Tachowertes | 100 | 2 | | 3/10 des halben Tachowertes | 160 | 3 | 1* | 2/10 des halben Tachowertes | 240 | 4 | 2* | 1/10 des halben Tachowertes | 320 | 4 | 3* |
(*) gekennzeichneten Angaben treffen zu, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt.
Tatbestand: Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
bei 130 km/h betrug weniger als |
Euro |
Punkte |
Monat(e) Fahrverbot | 5/10 des halben Tachowertes | 100 | 2 | | 4/10 des halben Tachowertes | 180 | 3 | | 3/10 des halben Tachowertes | 240 | 4 | 1 | 2/10 des halben Tachowertes | 320 | 4 | 2 | 1/10 des halben Tachowertes | 400 | 4 | 3 |
Alkohol:
Die wichtigsten Strafen
zum Thema Alkohol | Alkoholgehalt im Blut [Promille] |
Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit |
Anzeichen von Fahrunsicherheit |
Verursachung eines Unfalls | ab 0,3
(Alkohol zeigt Wirkung) | | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | ab 0,5
(Doppeltes Unfallrisiko) | 4 Punkte bis 3.000 EUR
bis 3 Monate Fahrverbot | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | ab 1,1
(über zehnfaches Unfallrisiko)
| 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis | 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis |
Alkoholverbot für
Fahranfänger und Fahranfängerinnen. |
Tatbestand |
Euro |
Punkte | In
der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des
21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke
zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen
Getränks angetreten. | 250 | 2 |
Autobahnen
und Kraftfahrtstraßen
Die wichtigsten
Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen |
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Monat(e) Fahrverbot | Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt | 75 | 4 | | Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 130 | 4 | | Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn | 200 | 4 | 1 | Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt | 75 | 2 | | Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt | 70 | 2 | |
Grob
verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren
entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten im
VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der
Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben
eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
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